Laut Satzung des Fußball- und Leichtathletik Verbandes Westfalen sind alle Vereine verpflichtet jährlich bis zum 28.Februar eine Bestandsmeldung per DFBnet durchzuführen!
§ 12 Allgemeine Pflichten der Mitglieder des Verbandes
(2) Die Mitglieder des Verbandes gemäß § 7 Absatz (1) sind verpflichtet, der Verbandsgeschäftsstelle ihren Mitgliederbestand, Mannschaften, Vorstand gemäß § 26 BGB sowie die Abteilungsleiter, Besondere Vertreter (§ 30 BGB) und die sonstigen vom Verband erhobenen Daten im DFBnet „Vereinsmeldebogen“ zu erfassen. Änderungen des Vorstandes, der Besonderen Vertreter und der Abteilungsleiter sind fortlaufend zu aktualisieren.
Ausfüllanleitung:
Fußball: Ausfüllanleitung Bestandserhebung Fußball-Vereine
Leichtathletik: Ausfüllanleitung Bestandserhebung Leichtathletik-Vereine
Freizeit u. Gesundheitssport: Ausfüllanleitung Bestandserhebung Freizeit- und Gesundheitssport