Kreistag 2025
Unter Hinweis auf die §§ 42 bis 46 der Satzung des FLVW lade ich hiermit zum ordentlichen Kreistag 2025 am Freitag, dem 09.05.2025, 18.30 Uhr, ins Medienbildungszentrum Haustenbecker Strasse 2, 32832 Augustdorf, recht herzlich ein. Gemäß § 42 Abs. 4 (b) der Satzung wird nachfolgende vorläufige Tagesordnung festgelegt:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Gedenken der Verstorbenen
3. Wahl eines Versammlungsleiters
4. Wahl eines Protokollführers
5. Grußworte
6. Ehrungen
7. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, Stimmberechtigung und der Beschlussfähigkeit
8. Feststellung der Tagesordnung
9. Wahl einer Zählkommission
10. Entgegennahme der Berichte des Kreisvorstandes und des Sportgerichtes
11. Beschlussfassung über die Entlastung des Kreisvorstandes
12. Wahl des Wahlleiters
für Top 11 und 13.
13. Wahl des Kreisvorstandes (§ 45 Abs. 2 Satzung FLVW) mit Ausnahme des(r) Vorsitzenden Kreisjugendausschuss
12. Wahl weiterer Vorstandsmitglieder gemäß § 45 Abs. 3 Satzung FLVW
13. Wahl des Vorsitzenden des Kreisschiedsrichterausschusses
14. Wahl der Sportrichter des Kreissportgerichts sowie der Sportrichter des Kreises im Bezirkssportgericht
15. Beschlussfassung über eingereichte Anträge zum Kreistag sind unter Beachtung des § 42 Abs. 4 Satzung FLVW bis spätestens 3 Wochen mit Begründung beim Kreisvorstand einzureichen.
16. Wahl der Delegierten zu den Verbandstagen FLVW und WDFV
Bei dem ordentlichen Kreistag 2025 handelt es sich um eine Pflichtveranstaltung!
Die in der Tagesordnung unter Punkt 10 erwähnte Berichte werden den Vereinen per E-Postfach rechtzeitig vor dem Kreistag zugestellt.
Gottfried Dennebier
Kreisvorsitzender
Unter Hinweis auf die §§ 42 bis 46 der Satzung des FLVW lade ich hiermit zum ordentlichen Kreistag 2025 am Freitag, dem 09.05.2025, 18.30 Uhr, ins Medienbildungszentrum Haustenbecker Strasse 2, 32832 Augustdorf, recht herzlich ein. Gemäß § 42 Abs. 4 (b) der Satzung wird nachfolgende vorläufige Tagesordnung festgelegt:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Gedenken der Verstorbenen
3. Wahl eines Versammlungsleiters
4. Wahl eines Protokollführers
5. Grußworte
6. Ehrungen
7. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, Stimmberechtigung und der Beschlussfähigkeit
8. Feststellung der Tagesordnung
9. Wahl einer Zählkommission
10. Entgegennahme der Berichte des Kreisvorstandes und des Sportgerichtes
11. Beschlussfassung über die Entlastung des Kreisvorstandes
12. Wahl des Wahlleiters
für Top 11 und 13.
13. Wahl des Kreisvorstandes (§ 45 Abs. 2 Satzung FLVW) mit Ausnahme des(r) Vorsitzenden Kreisjugendausschuss
12. Wahl weiterer Vorstandsmitglieder gemäß § 45 Abs. 3 Satzung FLVW
13. Wahl des Vorsitzenden des Kreisschiedsrichterausschusses
14. Wahl der Sportrichter des Kreissportgerichts sowie der Sportrichter des Kreises im Bezirkssportgericht
15. Beschlussfassung über eingereichte Anträge zum Kreistag sind unter Beachtung des § 42 Abs. 4 Satzung FLVW bis spätestens 3 Wochen mit Begründung beim Kreisvorstand einzureichen.
16. Wahl der Delegierten zu den Verbandstagen FLVW und WDFV
Bei dem ordentlichen Kreistag 2025 handelt es sich um eine Pflichtveranstaltung!
Die in der Tagesordnung unter Punkt 10 erwähnte Berichte werden den Vereinen per E-Postfach rechtzeitig vor dem Kreistag zugestellt.
Gottfried Dennebier
Kreisvorsitzender
Download:
Delegiertenliste für den Kreistag 2025
Delegiertenliste für den Kreistag 2025